Stromkosten reduzieren

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel des dynamischen Ausbaus von alternativen und erneuerbaren Energiequellen. Zu diesem Zweck ist die EEG-Novelle 2014 am 01. August 2014 in Kraft getreten. Bis zum Jahre 2030 sollen demnach 50% des Bruttostromverbrauches in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden den Stromerzeugern feste Einspeisevergütungen zugesagt. Diese weichen jedoch von den Stromerlösen ab, sodass sich ein Delta ergibt. Diese Lücke wird als sogenannte EEG-Umlage auf den Stromverbraucher abgewälzt und beträgt aktuell 6,240 Ct./kWh.

Deutsche Unternehmen erleiden durch die gestiegenen Stromkosten einen Nachteil gegenüber dem internationalen Wettbewerb. Dies gilt um so mehr, als es sich um stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes handelt, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Um diese Unternehmen zu entlasten, wurden Regelungen geschaffen, die es energieintensiven Unternehmen ermöglichen Ihre Stromkosten signifikant zu senken. Diese besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen wurde mit dem EEG 2014 signifikant überarbeitet und an geltendes EU-Recht angepasst.

Zukünftig gilt die besondere Ausgleichsreglung nur noch für stromintensive Unternehmen aus Wirtschaftszweigen, die explizit in dem EEG 2014 genannt werden. Sondervorschriften ermöglichen es unter Umständen jedoch auch nicht gelisteten Unternehmen in den Genuss einer Begünstigung zu gelangen.

Des Weiteren wurde die Höhe der Ausgleichsregelung, die Berechnungsmethodik der relevanten Stromkosten und die Berechnung der sogenannten Bruttowertschöpfung umfassend mit dem EEG 2014 reformiert.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Unternehmen die geforderten Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, um die geforderten Voraussetzungen einzuhalten.

Auch benötigen Sie als Antragsteller eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, der bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Begrenzung der EEG-Umlage erfüllt sind. Diese Dienstleistung, die Prüfung nach dem EEG, erbringen wir gerne für Sie.

Weitergehende Informationen können es sich hier gleich als PDF runterladen
EEG-Grundlagen

Bei detaillierten Fragen sprechen Sie uns bitte an. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause ist:

WP/StB Kai Arnold
k.arnold@zacharias-demmer.de
Tel. 0221 120212
Fax 0221 120211