Nur noch bis zum Jahresende – Steuerliche Altverluste aus Wertpapierspekulationen nutzen

In den vergangenen Jahren haben wir unsere Mandanten regelmäßig über die Möglichkeit der Verlustnutzung alter, sogenannter Spekulationsverluste, durch die Realisierung von Gewinnen aus Aktien- und Wertpapiergeschäften informiert sowie auf die zeitliche Befristung dieser Möglichkeit bis Ende des Jahres 2013 hingewiesen.

Mit Rücksicht auf die fortgeschrittene Zeit im Jahre 2013 ist zu berücksichtigen, dass diese Verluste aus der Zeit vor 2009 (Spekulationsverluste) Ihnen beim Steuersparen helfen können. Dies funktioniert in der Weise, dass die alten Spekulationsverluste mit lfd. Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und Wertpapieren verrechnet werden und sich dadurch der Gewinn und somit auch die Steuerschuld reduziert. Diese Möglichkeit funktioniert jedoch nur noch, wenn die Gewinne im Laufe des Jahres 2013 realisiert werden. Nicht verrechnete Spekulationsverluste zum 31.12.2013 gehen verloren, da zu diesem Zeitpunkt die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist ausläuft.

Die Möglichkeit der Verlustnutzung bedarf einer sorgfältigen Gestaltung. Jetzt auf die Schnelle beliebige Papiere zu verkaufen, die gerade mit einem grünen Vorzeichen versehen sind, ist nicht zu empfehlen, wenn bereits bei der gleichen Bank im Laufe des Jahres Verluste realisiert wurden, oder noch erwartet werden. In diesem Falle wird der Gewinn aus der Veräußerung zunächst mit den lfd. Verlusten und nur ein eventuell verbleibender Überhang mit den alten Spekulationsverlusten verrechnet.

Um diese automatische Verrechnung von neuen Gewinnen und neuen Verlusten zu verhindern, kann es beispielsweise sinnvoll sein, ein zusätzliches Depot bei einer anderen Bank einzurichten. In dieses neu eingerichtete Depot könnten dann die Wertpapiere übertragen werden, aus deren Veräußerung Gewinne zu erwarten sind. Diese würden dann ungeschmälert zur Verrechnung der alten Spekulationsverluste zur Verfügung stehen. Auch bei Ehepaaren, die mehrere Depots bei der gleichen Bank unterhalten, kommt es in der Regel zu einer Verrechnung von lfd. Gewinnen mit lfd. Verlusten und zwar depotübergreifend. In diesen, und weiteren Fällen, besteht ebenfalls Handlungsbedarf.

Bei detaillierten Fragen zu der Besteuerung von Kapitaleinkünften sprechen Sie uns bitte an. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause ist

WP/StB Hans-Josef Demmer
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