Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts
Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Rechtsanwälte aus Köln bieten wir unseren Mandanten einen Überblick zu den gesetzlichen Neuerungen zum 1.1.2014 und die Folgen im Steuer- und Arbeitsrecht.
„Wer eine Reise unternimmt, hat was zu erzählen“, so sagt der Volksmund. Dass dies nicht nur für Reisende, sondern auch für steuerliche Gesetze gilt, möchten wir Ihnen in unserer Informationsveranstaltung zu dem neuen steuerlichen Reisekostenrecht vorstellen. Nach einer langen Reisezeit und vielen Zwischenstopps ist das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts Anfang 2013 verabschiedet worden und muss ab dem Jahresbeginn 2014 beachtet werden.
Dabei haben die gesetzlichen Neuerungen eine erhebliche Praxisrelevanz. Über steuerrechtliche Themengebiete hinaus fordert das geänderte Reiskostenrecht eine Überprüfung der innerbetrieblichen Prozesse und Vereinbarungen unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Das neue Recht stützt sich in einigen Aspekten sogar ganz konkret auf arbeitsvertragliche Regelungen.
Ergänzt wird die theoretische Darstellung der ab 2014 geltenden Rechtslage durch konkrete Anwendungsfälle, die das neue Reisekostenrecht praxisnah verdeutlichen. Die betrieblichen Reisekostenregelungen müssen zum Jahreswechsel 2014 an das neue Recht angepasst werden. Ob und welche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dabei in Betracht kommen, stellen wir ebenfalls dar.
Referenten:
Dr. Detlef Grimm (Loschelder Rechtsanwälte)
WP/StB Hans-Josef Demmer (Zacharias & Demmer)
WP/StB Kai Arnold (Zacharias & Demmer)
Datum / Uhrzeit:
Donnerstag, 12.09.2013, 17:30 bis 19:00 Uhr
Im Anschluss an die Veranstaltung bieten wir Ihnen die Möglichkeit zum Gedankenaustausch.
Veranstaltungsort:
Loschelder Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 11
50668 Köln
Das ausführliche Programm schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu oder Sie können es sich hier gleich als PDF runterladen.
> Programm
Anmeldung nehmen wir gerne bis zum 28.08.2013 per Mail, Telefon oder Fax entgegen und stehen für weitere Fragen zur Verfügung.
WP/StB Kai Arnold
k.arnold@zacharias-demmer.de
Tel. 0221 120212
Fax 0221 120211