Gelangensbestätigung – Einführungsschreiben zur Gelangensbestätigung endgültig veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16. September 2013 nunmehr endgültig zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen.
In dem Schreiben kommentiert die Finanzverwaltung die Regelungen rund um die sogenannte Gelangensbestätigung.
Das Schreiben enthält zudem eine erneute Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2013. Zwar treten die Neuregelungen zu den Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen grundsätzlich bereits am 01. Oktober 2013 in Kraft. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn die bisherigen Nachweispflichten bis zum Ende des Jahres 2013 weiter angewandt werden. Somit können die Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen dieses Jahr noch nach der bisherigen Rechtslage geführt werden. Das neue Recht, welches unter dem Stichwort Gelangensbestätigung zusammengefasst wird, ist demnach erstmals zwingend auf Umsätze anzuwenden, die ab dem 01. Januar 2014 ausgeführt werden.
Dem BMF-Schreiben als Anlage beigefügt sind auch die endgültigen Muster einer Gelangensbestätigung, einer Spediteurbescheinigung und der sogenannten Spediteurversicherung. Eine diesem Muster entsprechende, vollständig und richtig ausgefüllte Bescheinigung bzw. Versicherung ist als Belegnachweis anzuerkennen. Dabei können die Gelangensbestätigung oder die die Gelangensbestätigung bildenden Dokumente, auch in englischer oder französischer Sprache abgefasst werden; entsprechende Nachweise in anderen Sprachfassungen bedürfen einer amtlich beglaubigten Übersetzung.
Das Einführungsschreiben zur Gelangensbestätigung können sich hier gleich als PDF herunterladen.
Einführungsschreiben
Gerne unterstützen wir Sie bei der individuellen Umsetzung der neuen Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung.
Bei detaillierten Fragen zur Gelangensbescheinigung oder zur Umsetzung der notwendigen Änderungen Ihrer Prozesse im Unternehmen, sprechen Sie uns bitte an. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause ist
WP/StB Kai Arnold
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